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Die Vertrauensstelle ist im Übertragungsweg zwischen den Datenlieferanten und der Registerstelle als Pseudonymisierungsstelle platziert.

Auftragsgegenstand


Auftragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb einer unabhängigen Vertrauensstelle (TxVST) für das Transplantationsregister (Tx-Register). Dies umfasst die sichere und fehlerfreie Erstellung des Gesamtsystems der Vertrauensstelle einschließlich der Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, die Pseudonymisierung und Depseudonymisierung, die Datenannahme und -weiterleitung sowie die Auskunft gegenüber Betroffenen. Zusätzlich war die Vertrauensstelle verantwortlich für die Zusammenführung und Anonymisierung der so genannten Altdaten.

Die hohen Anforderungen, welche an den Betrieb bezüglich Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung, Qualifikation des Personals, Sicherheit, Verfügbarkeit und insbesondere des Datenschutzes und der Datensicherheit gestellt werden, werden von der Nortal AG erbracht. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den TPG-Auftraggebern, der Transplantationsregisterstelle (Tx-Registerstelle), den Datenlieferant*innen und Datenempfänger*innen ist wichtiger Bestandteil der Lösung.

TPG-Auftraggeber

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Logo B
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Funktionsweise


Die Vertrauensstelle dient als Pseudonymisierungsstelle. Sie ist im Übertragungsweg zwischen den Datenlieferant*innen und der Tx-Registerstelle platziert und hat die Aufgabe, die patientenidentifizierenden Merkmale so zu pseudonymisieren, dass der Tx-Registerstelle nur die Pseudonyme zur Verfügung stehen. Rückmeldungen von der Tx-Registerstelle an die Datenlieferanten gehen auch über die TxVST.

Funktionsweise TxVST

Weitere Informationen


Zum 01.11.2016 ist das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze (Transplantationsregistergesetz (TxRegG)) in Kraft getreten.

In Deutschland ist die Erhebung transplantationsmedizinischer Daten dezentral organisiert. Die Daten werden von verschiedenen Agierenden zu verschiedenen Zeitpunkten nach unterschiedlichen Vorgaben erhoben. Mit dem Tx-Register werden erstmals Daten von verstorbenen Organspender*innen, lebenden Organspender*innen, Wartelistenpatient*innen und Organempfänger*innen bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.

Diejenigen Institutionen, die in Deutschland Daten zur Organspende, zur Wartelistenführung und zur Transplantation erheben, sind verpflichtet, ausgewählte Daten an das Tx-Register zu übermitteln (Datenlieferant*innen). Namentlich sind dies die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle, Eurotransplant als Vermittlungsstelle und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) als zuständige Einrichtung für die Erfassung von Qualitätssicherungsdaten. Es sollten zunächst Daten in anonymisierter Form zusammengeführt werden, die vom 01.01.2006 bis einschließlich 31.12.2016 bei den verschiedenen Einrichtungen erhoben wurden (Altdaten). Für diese anonymisierten Altdaten musste gemäß § 15e Abs. 8 TPG keine Einwilligung von den Betroffenen eingeholt werden.

Die seit dem 01.01.2017 für das Tx-Register verfügbaren Daten mit vorliegender Einwilligung der Betroffenen (Neudaten) werden in weiteren, von den TPG-Auftraggebern festgelegten Stufen verarbeitet: Zur Initialisierung der Neudatenbestandes des Tx-Registers wurden die bis zum 31.12.2020 verfügbaren Daten geliefert und verarbeitet. Im anschließenden Regelbetrieb werden die Daten laufend jahresweise verarbeitet. In einer späteren Stufe kann der Regelbetrieb weiterentwickelt werden. Z. B. können ggf. nach Willen des Gesetzgebers die Tx-Zentren direkt Daten an das Tx-Register liefern.

Durch das zentrale, bundesweite Tx-Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen. Mit dem Tx-Register werden die Grundlagen geschaffen für

  • eine Datenharmonisierung und Effizienzsteigerung bei der Dokumentation,
  • die Erhöhung von Datenintegration, Datenvalidität und Datenverfügbarkeit,
  • die Weiterentwicklung der Wartelistenkriterien, der Allokationsregeln und der Qualitätssicherung in der transplantationsmedizinischen Versorgung,
  • eine verbesserte Transparenz in der Organspende und Transplantation
  • sowie den Zugang zu den Daten für die wissenschaftliche Forschung.

Im TPG werden die Stellen definiert, an die das Tx-Register Daten übermitteln soll (Datenempfänger*innen). Zum einen werden in § 15f TPG die berechtigten Stellen genannt, die die Daten zur Erfüllung ihrer konkret beschriebenen Aufgaben erhalten. Zum anderen können gemäß § 15g TPG Dritte zu Forschungszwecken und wissenschaftliche Register Daten erhalten.

Das TPG regelt auch den notwendigen Datenschutz. Z. B. dürfen Daten von lebenden Organspender*innen sowie von Wartelistenpatient*innen und Organempfänger*innen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung übermittelt werden. Das Tx-Register und die Vertrauensstelle stehen unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Die TPG-Auftraggeber haben die Gesundheitsforen Leipzig GmbH mit der Errichtung und dem Betrieb von der Transplantationsregisterstelle (Tx-Registerstelle) und die Nortal AG mit Errichtung und Betrieb der Vertrauensstelle vertraglich beauftragt. Diese Regelung knüpft an die bereits für die Beauftragung der Koordinierungsstelle gemäß § 11 TPG und die Beauftragung der Vermittlungsstelle gemäß § 12 TPG vom Gesetzgeber vorgesehene Selbstverwaltungslösung in der Transplantationsmedizin an.

Hier gelangen Sie zum Transplantationsregister:

Transplantationsregister

Auskunftsersuchen


Gemäß Art. 15 DSGVO haben betroffene Personen ein Recht, die Auskunft zu erhalten, ob personenbezogene Daten und ggf. welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Hierfür wurde der Vertrauensstelle in § 15c Abs. 1 S. 3 Nr 3 TPG die Wiederherstellung des Personenbezugs der Daten eingeräumt.

Die Vertrauensstelle selbst hält keine Datensätze vor, da sie lediglich die Aufgabe hat, Daten für die Tx-Registerstelle zu pseudonymisieren. Nach der Pseudonymisierung werden die Daten direkt gelöscht. Dementsprechend ist es der Vertrauensstelle nicht möglich, Auskunft über gehaltene Daten zu geben. Seit der Inbetriebnahme des Transplantationsregisters ist es Aufgabe der Vertrauensstelle Auskunftsersuchen zu bearbeiten. Zu jedem von der Vertrauensstelle angenommenen Antrag auf Auskunft wird die entsprechende Eurotransplant (ET)-Nummer ermittelt und die Tx-Registerstelle wird dabei unterstützt, der beantragenden Person die Information über die im Tx-Register vorliegenden Daten bereitzustellen.

Wichtige Hinweise zur
Beauskunftung gespeicherter Daten


Gemäß Artikel 15 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) haben Sie ein Recht auf Auskunft hinsichtlich der bei einem*r Verantwortlichen einer Datenverarbeitung über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Als datenschutzrechtlich verantwortliche Betreiberin der Vertrauensstelle des Transplantationsregisters unterstützen wir Sie selbstverständlich nach Kräften bei der Ausübung Ihres Rechts auf Auskunft. Bitte gestatten Sie uns daher zunächst einige Hinweise zur Funktion der Vertrauensstelle. Anschließend erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten einer Beauskunftung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Warum gibt es eine Vertrauensstelle?

Das Transplantationsregister (Tx-Register) bündelt alle bundesweit erhobenen Daten von der Organentnahme bis zur Nachbetreuung. Dabei werden dezentral von Patient*innen erhobene Daten über Organspenden, Wartelisten und Transplantationen, die bei verschiedenen Agierende (z. B. Krankenhäusern) erhoben wurden, in einem Register zusammengefasst. Durch das zentrale, bundesweite Register sollen wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz führen. Dies ist im Transplantationsgesetz (TPG) so festgeschrieben.

Gesundheitsdaten sind gemäß Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als besondere Kategorie personenbezogener Daten definiert. „Besonders“ im Sinne des Gesetzes heißt hier: besonders schutzbedürftig. Um den überaus hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem Transplantationsregister Rechnung zu tragen, wurde die Vertrauensstelle geschaffen.

Wie arbeitet eine Vertrauensstelle?

Die Vertrauensstelle erfüllt eine zentrale Vermittlerfunktion im Datenaustausch zwischen den gesetzlich vorgesehenen Datenlieferant*innen und dem Transplantationsregister. Vereinfacht ausgedrückt sorgt die Vertrauensstelle als „Zwischenstation“ für ein hohes Datenschutzniveau, indem die schutzbedürftigen Gesundheitsdaten nur indirekt und nur im absolut notwendigen Maß übermittelt werden. Ein wichtiger Baustein sind dabei Verfahren der Pseudonymisierung, die von der Vertrauensstelle ausgeführt werden. Dabei werden direkte Personenbezüge, die in Form von Nummern vorliegen, z. B. der Eurotransplant-Empfänger*innennummer, entfernt und durch spezielle Kennungen, so genannte Pseudonyme ersetzt. Sämtliche medizinischen Daten sind verschlüsselt und von der Vertrauensstelle nicht einsehbar. Abschließend werden die pseudonymisierten Daten weitergeleitet. Nach der Weiterleitung werden die Daten in der Vertrauensstelle gelöscht.

Welche Daten speichert eine Vertrauensstelle

Die Vertrauensstelle benötigt zur Erfüllung ihrer ausschließlich vermittelnden Aufgaben keine eigene Datenhaltung. Inhaltliche Daten werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern durchlaufen die Vertrauensstelle nur automatisiert für eine sehr kurze Zeit. Die Vertrauensstelle selbst ist somit technisch-organisatorisch nicht in der Lage, einem Auskunftsgesuch hinsichtlich gespeicherter personenbezogener Daten direkt nachzukommen. Dies liegt im Wesen einer Vertrauensstelle im Sinne des Datenschutzes begründet. Die Vertrauensstelle kann Ihr Auskunftsgesuch aber dennoch unterstützen. Dies wird im folgenden Abschnitt erläutert.

Wie unterstützt Sie die Vertrauensstelle bei der Ausübung Ihres Rechts auf Auskunft?

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten:

  1. Sie wenden sich direkt an Ihr Krankenhaus oder Ihr Transplantationszentrum, wo die Daten erhoben und, sofern Sie eingewilligt haben, an das Transplantationsregister übermittelt wurden. Sie können Ihr Auskunftsersuchen dort jederzeit ohne Einhaltung einer Frist geltend machen. Es handelt sich dabei um die für Sie einfachste Möglichkeit, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
    Weiterhin haben Sie hier auch die Option, eine Einwilligung zu widerrufen, d. h. der zukünftigen Übermittlung Ihrer Daten an das Transplantationsregister zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Widerruf diejenigen Daten, die bereits mit Ihrer Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt wurden, gemäß der gesetzlichen Regelung im Transplantationsregister nicht nachträglich gelöscht werden.

  2. Sie wenden sich unter Mitteilung notwendiger Angaben zu Ihrer Person an die Vertrauensstelle, um eine Auskunft über die im Transplantationsregister gespeicherten Daten zu erhalten.

Für den Fall, dass Sie entscheiden, eine Auskunft über das Transplantationsregister anzufordern, senden Sie bitte folgendes Antragsformular (Link) ausgefüllt an die

Vertrauensstelle des Transplantationsregisters – TxVST
c/o Nortal AG
Yorckstraße 19
14467 Potsdam

Bitte beachten Sie weiterhin, dass

Weitere Informationen zum Prozess der Identitätsprüfung können Sie über die E-Mail-Adresse des Helpdesks der Vertrauensstelle txvst@nortal.com oder unter der oben angegebenen Adresse auf dem Postweg anfordern. Nach Einreichung der notwendigen Unterlagen erhalten Sie Ihre Auskunft im Zuge eines automatisierten Prozesses.